Jugendschutz

Jugendschutzrichtlinien für die Beach-Party 2025
(Abendveranstaltungen am 18. und 24.01.2025)

1. Jugendliche unter 16 Jahren: Kein Einlass (auch nicht mit Erziehungsberechtigtem/-beauftragtem)

2. Jugendliche zwischen 16 und unter 18 Jahren:  

a) Besuch ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten/-beauftragten:

  • Aufenthalt bis 24.00 Uhr erlaubt
  • Ausweiskontrolle am Eingang

b) Besuch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/-beauftragten:

  • Ausweiskontrolle am Eingang (Jugendlicher, Erziehungsberechtigter/ Erziehungsbeauftragter)
  • Eine schriftliche Erziehungsbeauftragung muss vorgelegt werden.
  • Eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten muss vorgelegt werden
    (die Person, die im Formular angegeben ist)
  • Aufenthalt auch nach 24.00 Uhr unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: 
    •  Ein Erziehungsberechtigter/-beauftragter darf nur für 1 Jugendlichen die Verantwortung übernehmen 
    • Der Erziehungsberechtigte/-beauftragte muss solange auf der Veranstaltung bleiben wie der Schutzbefohlene selbst um jederzeit Einfluss auf das Verhalten des Schutzbefohlenen nehmen zu können. 
    • Der Erziehungsberechtigte/-beauftragte muss sich der Verantwortung bewusst sein, die er übernimmt und darf nicht alkoholisiert sein. 
    • Die Funktion eines Erziehungsbeauftragten dürfen nur volljährige Personen ausüben.
       

Download des Erziehungsbeauftragungs-Formulars