Jugendschutz
Jugendschutzrichtlinien für die Beach-Party 2025
(Abendveranstaltungen am 18. und 24.01.2025)
1. Jugendliche unter 16 Jahren: Kein Einlass (auch nicht mit Erziehungsberechtigtem/-beauftragtem)
2. Jugendliche zwischen 16 und unter 18 Jahren:
a) Besuch ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten/-beauftragten:
- Aufenthalt bis 24.00 Uhr erlaubt
- Ausweiskontrolle am Eingang
b) Besuch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/-beauftragten:
- Ausweiskontrolle am Eingang (Jugendlicher, Erziehungsberechtigter/ Erziehungsbeauftragter)
- Eine schriftliche Erziehungsbeauftragung muss vorgelegt werden.
- Eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten muss vorgelegt werden
(die Person, die im Formular angegeben ist) - Aufenthalt auch nach 24.00 Uhr unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
- Ein Erziehungsberechtigter/-beauftragter darf nur für 1 Jugendlichen die Verantwortung übernehmen
- Der Erziehungsberechtigte/-beauftragte muss solange auf der Veranstaltung bleiben wie der Schutzbefohlene selbst um jederzeit Einfluss auf das Verhalten des Schutzbefohlenen nehmen zu können.
- Der Erziehungsberechtigte/-beauftragte muss sich der Verantwortung bewusst sein, die er übernimmt und darf nicht alkoholisiert sein.
- Die Funktion eines Erziehungsbeauftragten dürfen nur volljährige Personen ausüben.
Download des Erziehungsbeauftragungs-Formulars